1. Unterricht
Bläserklasse 2022/24 Gesamtschule KE-SI
Beschreibung:Bläsergruppe Jahrgang 2022/24 der Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen-Sindorf in Kooperation mit der Musikschule La Musica
Bemerkung:Vertrag zwischen dem Zweckverband Musikschule La Musica, Marienstraße 8, 50126 Bergheim, Telefon: 02271-89265
und den Erziehungsberechtigten.

§1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Instrumentalunterricht im Rahmen der Bläsergruppe an der Willy-Brandt-Gesamtschule in Kerpen-Sindorf und die Überlassung eines Instruments durch die Musikschule La Musica.

§2 Instrumentalunterricht
1. Die Teilnehmer der Bläsergruppe erhalten durch die Lehrkräfte der Musikschule La Musica Instrumentalunterricht in kleinen Gruppen über wöchentlich 45
Minuten oder im Partner oder Einzelunterricht über wöchentlich 30 Minuten. Der Unterricht findet in den Räumen der Willy-Brandt-Gesamtschule statt.
2. Mögliche Instrumente, die in der Bläsergruppe gespielt werden können, sind Klarinette, Alt-Saxophon, Tenor-Saxophon, Trompete und Posaune. Die Anzahl der
jeweiligen Instrumente ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
3. Zu Beginn des Schuljahres wählen die Teilnehmer mindestens zwei Instrumente aus, die sie in der Bläsergruppe spielen wollen. In der Regel wird bei dieser
Instrumentenwahl dem Erstwunsch des Teilnehmers entsprochen. Nur in Ausnahmefällen, in denen sich zu viele Teilnehmer für das gleiche Instrument
entscheiden, wird der Zweitwunsch realisiert. Ausnahmefälle werden in enger Absprache zwischen Teilnehmer und Lehrkraft entschieden.

§3 Instrument
1. Jeder Schüler/jede Schülerin erhält für die Teilnahme an der Bläsergruppe ein Instrument und Zubehör von der Musikschule La Musica.
2. Die Aushändigung der Instrumente findet in den Räumlichkeiten der Willy-Brandt-Gesamtschule durch eine Fachkraft der Musikschule statt.
3. Ausgehändigt werden (abhängig vom Instrument):
a. das jeweilige Instrument (Trompete, Saxophon etc.)
b. Zubehör (z. B. Koffer, Tragegurte, Putzstab, Mundstück, Blattschrauben etc.)
c. Pflegeutensilien (z. B. Wischtuch, Putztuch, Durchziehwischer, Mundstückbürste etc.)
d. Verbrauchsmaterialien (z. B. 1 Blatt, Korkfett, Ventilöl, Zugfett, Kabel etc.).
4. Pflegeutensilien und Verbrauchsmaterialien sind jeweils vom Schüler auf eigene Kosten zu erneuern.
5. Die Rückgabe der Instrumente erfolgt, wenn der Schüler/die Schülerin die Bläsergruppe verlässt, spätestens jedoch in der 27. Woche 2024.
6. Vor der Instrumentenrückgabe sind die Pflegeutensilien und das Verbrauchsmaterial auf Kosten des Schülers/der Schülerin zu erneuern. Bei unvollständiger
Rückgabe der Pflegeutensilien wird dem Schüler/der Schülerin eine Pauschale von 30,00 Euro in Rechnung gestellt.
7. Das Instrument darf nicht vermietet oder dritten Personen zur Benutzung überlassen werden.

§4 Pflege, Handhabung, Haftung
1. Die Überlassung eines Instruments fordert und fördert das Verantwortungsbewusstsein des Schülers/der Schülerin. Jeder Schüler/jede Schülerin verpflichtet sich
deshalb, das Instrument sorgsam zu behandeln. Insbesondere sind die Anweisungen der Instrumental- bzw. Fachlehrer zur Pflege und Handhabung zu befolgen.
2. Für Schäden, die dem Instrument durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder auf sonstige Weise schuldhaft zugefügt werden – insbesondere
durch Zerstören, Beschädigen oder Verlust – haften die Erziehungsberechtigten.
3. Schäden am Instrument sind der Musikschule La Musica (02271 89-265) unverzüglich mitzuteilen.

§5 Wartungs- und Reparaturarbeiten
1. Anfallende Wartungs- und Reparaturarbeiten werden, sofern sie nicht vom Instrumental- oder Fachlehrer ausgeführt werden können, in Absprache mit der
Musikschule La Musica durch eine Fachwerkstatt ausgeführt.
2. Die Eltern übernehmen den Transport des Instruments zur Werkstatt und zurück auf eigene Kosten.
3. Die Übernahme der Reparaturkosten ist im Einzelfall zu klären.

§6 Kosten
1. Das monatliche Entgelt für Instrumentalunterricht und Leihinstrument beträgt 38,50 Euro.
2. Bedingt durch die Folgen der Corona-Krise, kann sich der Start des Unterrichts auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. In dem Fall wird das monatliche
Entgelt erst nach der Leihinstrumentenausgabe und dem ersten Präsensunterricht erhoben.
3. Das monatliche Entgelt wird zum jeweiligen 1. eines Monats fällig.
4. Durch eine Stiftung wird die Bläsergruppe finanziell unterstützt (Bedürftige, alleinerziehende Eltern, Familien mit mehreren Kindern).
a. Auf schriftlichen Antrag hin wird das zu zahlende Entgelt um bis zu 23,50 Euro ermäßigt. Es reicht eine E-Mail (mlm@bergheim.de) oder ein kurzer (auch
handgeschriebener) Brief an die Musikschule, in dem Sie die Gründe für eine Förderung angeben.
b. Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, können zusätzlich bei der zuständigen ARGE einen Antrag auf das Bildungs- und
Teilhabepaket stellen. Hier können Sie zu den unter a) genannten Stiftungszuschüssen zusätzlich einen Betrag von bis zu monatlich 15 Euro erhalten.
5. Fallen mehr als drei Instrumentalunterrichtsstunden im laufendem Schuljahr aus, wird das Entgelt anteilig, auf schriftlichen Antrag hin, zurückerstattet.
6. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die monatlichen Zahlungen in Höhe von 38,50 Euro verändern sich hierdurch nicht.

§7 Dauer des Vertrages
Von der Ausgabe des Leihinstruments und dem ersten Präsensinstrumentalunterrichts 2022 bis zum 31.07.2024.

§8 Wirksamkeit des Vertrages
Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter der Bedingung, dass der Schüler/die Schülerin die Zustimmung zur Teilnahme an der Bläsergruppe durch die Schulleitung der Willy-Brandt-Gesamtschule erhält.




Vorkenntnisse:Für Anfänger und leicht Fortgeschrittene.
Weiter Fortgeschrittene Kinder können bei Instrumentenwechsel teilnehmen.
Voraussetzung:Schüler und Schülerinnen der Willy-Brandt-Gesamtschule in Kerpen-Sindorf
Zielgruppe:Musikalisch interessierte Kinder der Unterstufe.
Termin:Sonntag, 1:00 - 2:00 Uhr
KE - Willy-Brandt-Gesamtschule - Raum
2. Zahlungspflichtige:r
3. Teilnehmer:in

4. Erziehungsberechtigte:r (optional, nur wenn abweichend)
Bitte nur ausfüllen, wenn abweichend vom Zahlungspflichtigen
5. Weiteres & Abschluss